Neues Steuergesetz für Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten

Sandelplan 356 Ruediger Koechy
2021-10-08 11:38:00

Bereits seit dem 01.07.2021 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz welches die Umsatzsteuersätze für Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten neu festlegt. Der Lieferant muss dieses Gesetz nach Überschreitung einer Freigrenze von 10.000,00€ netto für den gesamten EU-Bereich anwenden. Nicht davon betroffen sind gewerbliche Kunden mit einer Umsatzsteuer-ID. Auf den Rechnungen wird dann der Steuersatz des jeweiligen Lieferlandes ausgewiesen. Je nach Steuersatz werden sich dadurch die Bruttopreise senken oder erhöhen.

Für die Preisinformation im Shop können Sie direkt am Artikel ihr Land eingeben und dann sofort den Preis mit der für ihr Land gültigen Umsatzsteuer sehen.


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